Begegnungsverkehr LKW/LKW Platzbedarf 6,00 m; Straßenbreite 4,15 m. Trotz Spiegel einklappen muss der zweite LKW, sogar der folgende PKW auf den Bürgersteig ausweichen. Rückzugsraum für Fußgänger gibt es nicht und wird es nie geben!
LKW-Breite 3,00 m, Straßenbreite 4,15 m. Begegnungsverkehr muss auf den Bürgersteig ausweichen. Rückzugsraum für Fußgänger gibt es nicht und wird es nie geben!
Platzbedarf für den Begegnungsverkehr Bus/LKW 5,90 m (=2,90+3,00 m); Straßenbreite inclusive Bürgersteig 5,70 m – Rückzugsraum für Fußgänger gibt es nicht und wird es nie geben!
Straßenbreite in der Kurve 4,15 m, LKW 3,00 m breit; Begegnungsverkehr LKW/LKW oder LKW/PKW nicht möglich. Eine Rückzugsmöglichkeit für Fußgänger gibt es nicht und wird es nie geben!
Straßenbreite 4,15 m, kein ausreichender Bürgersteig. Kein Begegnungsverkehr möglich, Fußgänger schutzlos. Eine Rückzugsmöglichkeit gibt es nicht und wird es nie geben!
An vielen Stellen in Raumbach ist Begegnungsverkehr nur unter Mitbenutzung der Bürgersteige (wenn vorhanden) möglich. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn an einer einzigen anderen Stelle die Straßenbreite auf über 6,00 Meter aufgeweitet werden sollte. Eines wird sich aber doch ändern: Nach der Aufweitung werden immer mehr LKW’s kommen und auch der Begegnungsverkehr an all den anderen Stellen und auf unseren Bürgersteigen wird mehr werden. Und weiterhin wird es an diesen Stellen für Fußgänger nie eine Rückzugsmöglichkeit geben!